Versöhnung – eine Einladung zur Gutmachung

Die Versöhnung, die Wiederherstellung der Gemeinschaft, ist für die Bibel immer ein freies Angebot Gottes an den Menschen. Der Mensch muss die Versöhnung nicht durch irgendwelche Busswerke bewirken. Er darf sie dankbar annehmen.

Versöhnung ist ein zentraler Begriff in der Bibel. Das deutsche Wort “versöhnen” kommt eigentlich von “versühnen”, und bedeutet ursprünglich: “gutmachen”, “still machen”, “beschwichtigen”, “beruhigen”, “küssen”. Die Erfahrung , die sich in der Sprache ausdrückt, bezog sich offensichtlich auf die emotionale Verwirrung, auf Zorn, Hass und Wut, die durch das Fehlverhalten anderer in der menschlichen Seele entstehen. Versöhnung heisst dann, diese Emotionen zu beruhigen. “reconciliatio” ist das lateinische Wort für Versöhnung. Es bedeutet: “Wiedereingliederung”. Hier bezieht sich die Erfahrung auf die Entzweiung und auf den Streit zwischen Menschen und Menschengruppen. Die Versöhnung stiftet Frieden und stellt die Gemeinschaft wieder her. Der Begriff kann sich aber auch auf die Beziehung zu Gott beziehen. Durch die Sünde entfremdet sich der Mensch gegenüber Gott. Er verliert die Beziehung zu ihm.

Versöhnungsgespräche (Einzelbeichte) können Sie mit Ihrem Priester vor Ort vereinbaren. Versöhnungsfeiern (Bussfeiern) finden jeweils vor Ostern und Weihnachten in der Pfarrkirche statt.

Versöhnungsweg – was ist das genau?

Der Versöhnungsweg ist ein Weg mit verschiedenen Stationen, deren Sinn es ist, mit Impulsen, Fragen, Bildern oder Gestaltungselementen auf dem Weg der inneren Umkehr und Versöhnung zu unterstützen.

Der Versöhnungsweg richtet sich an verschiedene Altersstufen (Kinder (ab 9 Jahren), Jugendliche, Erwachsene) und ist jeweils spezifisch darauf zugeschnitten. Er wird jedes Jahr in der Fastenzeit für drei Wochen angeboten: in geraden Jahren in der Kirche Bischofszell und in ungeraden Jahren in der Kirche Sitterdorf.

Der Versöhnungsweg kann tagsüber (ausserhalb der Gottesdienstzeiten und innerhalb der Öffnungszeiten der Kirche) selbständig begangen werden.

Die Schüler*innen der 5. bis 9. Klasse werden im Rahmen des Religionsunterrichts auf den Versöhnungsweg hingewiesen.

Damit der Versöhnungsweg gelingen kann, gelten folgende Regelungen:

1. Das Kind / der Jugendliche sucht sich eine Begleitperson seines Vertrauens, mit der es/er zusammen den Weg erleben möchte.
Die erwachsene Begleitperson kann der Vater, die Mutter, Tante/Onkel, Grossmutter/-vater, Pate/Patin, eine erwachsene Vertrauensperson sein.

2. Entscheidend auf dem Weg ist das Gespräch mit dem Kind / Jugendlichen, das Zuhören und die Anregungen, welche die erwachsene
Begleitperson kann:
Wo setzt es sich für das Gute ein?
Welches Fehlverhalten möchte es gerne loswerden?
Welches Verhalten bereut es?
Was möchte es in Zukunft ändern und besser machen?

Die Begleitperson darf und kann Tipps aus seinem eigenen Erfahrungsschatz geben, damit es dem Kind / Jugendlichen in Zukunft besser gelingt, tragfähige Lösungen zu finden und umzusetzen.

Alle Schüler*innen der 4. Klassen werden gezielt von den entsprechenden  Katechet*innen informiert und angeleitet, damit der Versöhnungsweg mit anschliessendem persönlichem Beichtgespräch als Ersterfahrung gut gelingt.

Kontakt

Pfarrer Christoph Baumgartner, Schottengasse 7, 9220 Bischofszell
071 420 97 67